Konditionen

Auch wenn die Kunsttherapie mittlerweile in vielen Kliniken zum festen Behandlungsprogramm gehört, zählt sie nicht zu den "anerkannten" Therapieverfahren, die über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Zudem darf ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie auch nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Für Sie bedeutet das, dass Sie eine Rechnung bekommen und privat bezahlen müssen.
Nach einem kostenlosen Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort in der Praxis) beträgt das Honorar pro Stunde 90 Euro. Kosten für spezielle Diagnostik/ Testungen können eventuell noch hinzu kommen.

Bestimmte Krankenkassen erstatten Ihnen (zumindest teilweise) die Kosten für kunsttherapeutische Behandlungen zurück. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach. Auch können Leistungen zur Förderung der Gesundheit und Verhütung von Krankheiten teilweise erstattet werden (z.B. nach Teilnahme an einem unserer präventiven Programme für Kinder und Jugendliche). Auch hier lohnt sich eine Nachfrage bei der Krankenkasse.
Informationen zur Kostenerstattung gibt es auch unter dem Reiter "Kostenübernahme" auf unserer Startseite.